Germany – Transport services (excl. Waste transport) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
Tytuł: Germany – Transport services (excl. Waste transport) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen Zamawiający: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft Kraj: DEU Data publikacji: 2025-12-30 Termin składania ofert: 2023-11-27 23:59 Opis przetargu: {'deu': ['Leistungsumfang\n(1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. \nDie Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.\n\n(2) Die durch den AN zu erbringende\nFahrleistung hat (je Los) folgenden\nUmfang:\nEs besteht ein monatlicher Bedarf von\nca. 1.600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für\neine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen\ninsgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. \n\n(3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay).\n\n(4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in:\n- Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin,\n- Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,\n- Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,\n- Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,\n- Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,\n- Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin,\n- Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und\n- Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.\n\nDer AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben.\n\n(5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. \n\n(6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt.\n\n(7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. \n\n(8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen.\n\n\nWeitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.', 'Leistungsumfang\n(1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. \nDie Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.\n\n(2) Die durch den AN zu erbringende\nFahrleistung hat (je Los) folgenden\nUmfang:\nEs besteht ein monatlicher Bedarf von\nca. 1.600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für\neine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen\ninsgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. \n\n(3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay).\n\n(4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in:\n- Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin,\n- Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,\n- Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,\n- Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,\n- Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,\n- Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin,\n- Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und\n- Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.\n\nDer AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben.\n\n(5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. \n\n(6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt.\n\n(7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. \n\n(8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen.\n\n\nWeitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.', 'Leistungsumfang\n(1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. \nDie Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.\n\n(2) Die durch den AN zu erbringende\nFahrleistung hat (je Los) folgenden\nUmfang:\nEs besteht ein monatlicher Bedarf von\nca. 1.600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für\neine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen\ninsgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. \n\n(3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay).\n\n(4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in:\n- Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin,\n- Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,\n- Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,\n- Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,\n- Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,\n- Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin,\n- Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und\n- Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.\n\nDer AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben.\n\n(5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. \n\n(6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt.\n\n(7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. \n\n(8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen.\n\n\nWeitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.', 'Leistungsumfang\n(1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. \nDie Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.\n\n(2) Die durch den AN zu erbringende\nFahrleistung hat (je Los) folgenden\nUmfang:\nEs besteht ein monatlicher Bedarf von\nca. 1.600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für\neine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen\ninsgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. \n\n(3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay).\n\n(4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in:\n- Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin,\n- Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,\n- Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,\n- Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,\n- Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,\n- Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin,\n- Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und\n- Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.\n\nDer AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben.\n\n(5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. \n\n(6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. 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bul: Гepмaния – Транспортни услуги (с изключение на извозването на отпадъци) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
ces: Německo – Přepravní služby (mimo přepravu odpadů) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
dan: Tyskland – Transporttjenester (ikke affaldstransport) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
deu: Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
ell: Γερμανία – Υπηρεσίες μεταφορών (εκτός από μεταφορά αποβλήτων) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
eng: Germany – Transport services (excl. Waste transport) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
est: Saksamaa – Transporditeenused (v.a jäätmetransport) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
fin: Saksa – Kuljetuspalvelut (jätteen kuljetusta lukuun ottamatta) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
fra: Allemagne – Services de transport (à l'exclusion du transport des déchets) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
gle: An Ghearmáin – Transport services (excl. Waste transport) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
hrv: Njemačka – Prijevozne usluge (osim prijevoza otpada) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
hun: Németország – Szállítási szolgáltatások (kivéve szemétszállítás) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
ita: Germania – Servizi di trasporto (escluso il trasporto di rifiuti) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
lav: Vācija – Transporta pakalpojumi (izņemot atkritumu transportu) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
lit: Vokietija – Transporto paslaugos (išskyrus atliekų išvežimo transportą) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
mlt: Il-Ġermanja – Servizzi ta' trasport (eskluż it-trasport ta' l-iskart) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
nld: Duitsland – Vervoersdiensten (uitg. vervoer van afval) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
pol: Niemcy – Usługi transportowe (z wyłączeniem transportu odpadów) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
por: Alemanha – Serviços de transporte (excl. transporte de resíduos) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
ron: Germania – Servicii de transport (cu excepţia transportului de deşeuri) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
slk: Nemecko – Dopravné služby (bez prepravy odpadu) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
slv: Nemčija – Prevozne storitve (razen prevoza odpadkov) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
spa: Alemania – Servicios de transporte (excluido el transporte de residuos) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
swe: Tyskland – Transporter (utom avfallstransport) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
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