Germany – Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
Tytuł: Germany – Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1 Zamawiający: Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG) Kraj: DEU Data publikacji: 2026-02-17 Termin składania ofert: 2024-06-03 23:59 Opis przetargu: {'deu': ['Die Bieter sind beim Los 1 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 1 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 1 beträgt 50 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 1 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 1 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.', 'Die Bieter sind bei Los 2 in Leistungsklasse 1 für die unter 2.1.1 und 2.1.2 aufgeführten Produkte an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 2 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 2 beträgt 60 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 2 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 2 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Wenn der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, wird beim anderen Rahmenvertragspartner abgerufen.', 'Die Bieter sind beim Los 3 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 3 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 3 beträgt 0,8 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 3 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 3 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.', 'Die Bieter sind beim Los 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 4 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 4 beträgt 4 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 4 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 4 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.', 'Die Bieter sind in Los 5 für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden. Das heißt alle dort aufgeführten Produkte und Optionen sind vom selben Hersteller zertifiziert und über dessen Vertriebsweg zu beschaffen. Beim Los 5 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird bei diesem Los für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 5 beträgt 30 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 5 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 5 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.']} Platforma: TED (Tenders Electronic Daily) - Unia Europejska
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bul: Гepмaния – Компютърни и офис машини, оборудване и принадлежности, с изключение на мебели и софтуерни пакети – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
ces: Německo – Kancelářské a počítací stroje, zařízení a potřeby mimo nábytek a balíky programů – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
dan: Tyskland – Kontor- og edb-maskiner, -udstyr og -artikler, herunder ikke møbler og softwarepakker – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
deu: Deutschland – Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
ell: Γερμανία – Μηχανήματα γραφείου και υπολογιστές, εξοπλισμός και προμήθειες εκτός από έπιπλα και πακέτα λογισμικών – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
eng: Germany – Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
est: Saksamaa – Kontorimasinad ja arvutid, nende seadmed ja tarvikud, v.a mööbel ja tarkvarapaketid – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
fin: Saksa – Toimisto- ja atk-laitteet ja -tarvikkeet, lukuun ottamatta kalusteita ja tietokoneohjelmatuotteita – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
fra: Allemagne – Machines, matériel et fourniture informatique et de bureau, excepté les meubles et logiciels – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
gle: An Ghearmáin – Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
hrv: Njemačka – Uredski i računalni strojevi, oprema i potrepštine osim namještaja i paketa programske podrške – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
hun: Németország – Irodai és számítástechnikai gépek, berendezések és kellékek, a bútorzat és a szoftvercsomagok kivételével – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
ita: Germania – Macchine per ufficio ed elaboratori elettronici, attrezzature e forniture, esclusi i mobili e i pacchetti software – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
lav: Vācija – Biroja un skaitļošanas tehnika, aprīkojums un piederumi, izņemot mēbeles un programmatūru – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
lit: Vokietija – Biuro ir skaičiavimo mašinos, įrenginiai ir reikmenys, išskyrus baldus ir programinės įrangos paketus – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
mlt: Il-Ġermanja – Tagħmir ta' l-uffiċċju u tal-kompjuter, tagħmir u provvisti għajr għamara u pakketti tas-softwer – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
nld: Duitsland – Kantoormachines en gegevensverwerkende apparatuur, kantooruitrusting en -benodigdheden, uitgez. meubilair en softwarepakketten – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
pol: Niemcy – Maszyny biurowe i liczące, sprzęt i materiały, z wyjątkiem mebli i pakietów oprogramowania – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
por: Alemanha – Máquinas, equipamento e material de escritório e de informática, excepto mobiliário e pacotes de programas (software) – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
ron: Germania – Echipament informatic şi accesorii de birou, cu excepţia mobilierului şi a pachetelor software – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
slk: Nemecko – Kancelárske a počítacie stroje, vybavenie a spotrebný materiál s výnimkou nábytku a softvérových balíkov – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
slv: Nemčija – Pisarniški in računski stroji, oprema in potrebščine, razen pohištva in programskih paketov – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
spa: Alemania – Máquinas, equipo y artículos de oficina y de informática, excepto mobiliario y paquetes de software – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
swe: Tyskland – Kontorsmaskiner, datorer samt kontors- och datorutrustning, utom möbler och programvara – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1
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