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Germany – Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

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Tytuł: Germany – Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1 Zamawiający: Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG) Kraj: DEU Data publikacji: 2026-02-17 Termin składania ofert: 2024-05-24 23:59 Opis przetargu: {'deu': ['Die Bieter sind beim Los 1 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 1 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 1 beträgt 50 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 1 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 1 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.', 'Die Bieter sind bei Los 2 in Leistungsklasse 1 für die unter 2.1.1 und 2.1.2 aufgeführten Produkte an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 2 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 2 beträgt 60 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 2 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 2 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Wenn der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, wird beim anderen Rahmenvertragspartner abgerufen.', 'Die Bieter sind beim Los 3 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 3 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 3 beträgt 0,8 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 3 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 3 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.', 'Die Bieter sind beim Los 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 4 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 4 beträgt 4 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 4 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 4 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.', 'Die Bieter sind in Los 5 für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden. Das heißt alle dort aufgeführten Produkte und Optionen sind vom selben Hersteller zertifiziert und über dessen Vertriebsweg zu beschaffen. Beim Los 5 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird bei diesem Los für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 5 beträgt 30 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 5 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 5 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.']} Platforma: TED (Tenders Electronic Daily) - Unia Europejska

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Szczegóły techniczne

Kategoria

Nie określono

Źródło

TED

currency

EUR

cpv codes

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form type

competition

buyer name

Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)

archived at

2026-02-17T07:26:13.659817

notice type

cn-standard

buyer country

DEU

deadline used

2024-05-24T23:59:59

archive reason

Termin składania ofert już minął: 2024-05-24 23:59:59

estimated value

Nie określono

publication date

2024-05-08Z

publication number

271971-2024

notice title all languages

bul: Гepмaния – Компютърни и офис машини, оборудване и принадлежности, с изключение на мебели и софтуерни пакети – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

ces: Německo – Kancelářské a počítací stroje, zařízení a potřeby mimo nábytek a balíky programů – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

dan: Tyskland – Kontor- og edb-maskiner, -udstyr og -artikler, herunder ikke møbler og softwarepakker – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

deu: Deutschland – Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

ell: Γερμανία – Μηχανήματα γραφείου και υπολογιστές, εξοπλισμός και προμήθειες εκτός από έπιπλα και πακέτα λογισμικών – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

eng: Germany – Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

est: Saksamaa – Kontorimasinad ja arvutid, nende seadmed ja tarvikud, v.a mööbel ja tarkvarapaketid – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

fin: Saksa – Toimisto- ja atk-laitteet ja -tarvikkeet, lukuun ottamatta kalusteita ja tietokoneohjelmatuotteita – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

fra: Allemagne – Machines, matériel et fourniture informatique et de bureau, excepté les meubles et logiciels – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

gle: An Ghearmáin – Office and computing machinery, equipment and supplies except furniture and software packages – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

hrv: Njemačka – Uredski i računalni strojevi, oprema i potrepštine osim namještaja i paketa programske podrške – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

hun: Németország – Irodai és számítástechnikai gépek, berendezések és kellékek, a bútorzat és a szoftvercsomagok kivételével – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

ita: Germania – Macchine per ufficio ed elaboratori elettronici, attrezzature e forniture, esclusi i mobili e i pacchetti software – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

lav: Vācija – Biroja un skaitļošanas tehnika, aprīkojums un piederumi, izņemot mēbeles un programmatūru – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

lit: Vokietija – Biuro ir skaičiavimo mašinos, įrenginiai ir reikmenys, išskyrus baldus ir programinės įrangos paketus – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

mlt: Il-Ġermanja – Tagħmir ta' l-uffiċċju u tal-kompjuter, tagħmir u provvisti għajr għamara u pakketti tas-softwer – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

nld: Duitsland – Kantoormachines en gegevensverwerkende apparatuur, kantooruitrusting en -benodigdheden, uitgez. meubilair en softwarepakketten – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

pol: Niemcy – Maszyny biurowe i liczące, sprzęt i materiały, z wyjątkiem mebli i pakietów oprogramowania – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

por: Alemanha – Máquinas, equipamento e material de escritório e de informática, excepto mobiliário e pacotes de programas (software) – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

ron: Germania – Echipament informatic şi accesorii de birou, cu excepţia mobilierului şi a pachetelor software – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

slk: Nemecko – Kancelárske a počítacie stroje, vybavenie a spotrebný materiál s výnimkou nábytku a softvérových balíkov – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

slv: Nemčija – Pisarniški in računski stroji, oprema in potrebščine, razen pohištva in programskih paketov – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

spa: Alemania – Máquinas, equipo y artículos de oficina y de informática, excepto mobiliario y paquetes de software – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

swe: Tyskland – Kontorsmaskiner, datorer samt kontors- och datorutrustning, utom möbler och programvara – BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

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Informacje kluczowe

Termin składania

24 maja 2024

Lokalizacja

Nie określono

Informacje o firmie

Nazwa firmy

Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)

Daty

Utworzono

20 grudnia 2025

Zaktualizowano

17 lutego 2026